Kirche von Unten

Kirche von unten heißt konkret, dass alle Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, von ihr selbst getroffen werden. Entscheidungsträger sind entweder das Presbyterium oder die Gesamtgemeinde.

Das von den Gemeindegliedern gewählte Presbyterium (der Kirchenrat) ist zuständig für alle Belange. Dazu gehört die Verantwortung für folgende Belange:

  • Gottesdienst, Taufe, Abendmahl
  • alle Amtshandlungen und den Unterricht
  • Einstellung und Entlassung kirchlich Mitarbeitender.
  • Verwaltung des Vermögens, Haushaltsaufstellung und schließlich die Rechnungsführung innerhalb der Gemeinde
  • Pfarrstellen werden durch Gemeindewahl besetzt.         Nicht das Presbyterium wählt, sondern wählen können alle konfirmierten Gemeindeglieder. Die Landeskirche hat kein Besetzungs- und Versetzungsrecht.