Biblische Begründung
Als biblische Begründung für die reformierte Schlichtheit wird gerne auf die Auslegung der Zehn Gebote verwiesen. Diese sind im hebräischen Urtext nicht nummeriert, was dazu geführt hat, dass sich im 4. Jahrhundert im Gefolge des Kirchenvaters Augustin neben der bis dahin üblichen Zählung eine zweite Zählweise durchgesetzt hat. Diese ist bis heute in der römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche gebräuchlich.
Die evangelisch-reformierte Kirche hat sich wieder der ursprünglichen Tradition angeschlossen, wonach (wie im Judentum und auch in der orthodoxen Kirche) das Verbot der Bilder als zweites Gebot ein besonderes Gewicht erhält.
Die Frage bildlicher Darstellungen und der Verehrung von Bildern hat schon in der frühen Kirchengeschichte zu großen Streitigkeiten geführt.
In der Reformationszeit kam es im Zuge der Umgestaltung des Kirchenwesens vielerorts auch zu Bilderstürmen (z.B. in Zürich 1523, aber unter der Führung Karlstadts auch schon 1522 in Wittenberg), in denen jegliche Bildnisse und Darstellungen gewaltsam aus den Kirchen entfernt wurden.
In einzelnen Fällen (z.B. 1524 in Zürich und Winterthur und 1531 in Ulm) kam es sogar zum Abbruch von Orgeln, da auch diese von der Verkündigung des Wortes Gottes ablenkten. Allein das Wort und das Sakrament (Taufe und Abendmahl) sollten im Mittelpunkt stehen.
Auch wenn sich die lutherische und reformierte Prägung in Blick auf die Bilder bis heute unterscheiden, hat (und hatte) die Bilderfrage keine trennende Bedeutung.
In beiden evangelischen Konfessionen wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Bilder als solche nicht zum Objekt der Anbetung und Verehrung werden.
Dabei sieht sich die reformierte Tradition im Umgang mit Bildern und Symbolen einer besonderen Achtsamkeit im Sinne des 2. Gebotes verpflichtet.